Sachverständige

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

Die öffentliche Bestellung dient dem Zweck, Auftraggebern solche Sachverständige zur Verfügung zu stellen, deren besondere Qualifikation und persönliche Integrität von kompetenten Stellen überprüft wurden. Sie erfolgt ausschließlich im öffentlichen Interesse.

 

Auftraggeber und Gerichte können im besonderen Maße darauf vertrauen, dass diese Sachverständigen ihre Gutachten qualitativ hochwertig, unparteiisch, unabhängig und nach bestem Wissen und Gewissen erstatten werden.

 

Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen werden deshalb oftmals auch von der jeweiligen Gegenseite als objektive Entscheidungsgrundlage akzeptiert.

 

Als von der IHK öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Versicherungsmathematik in der betrieblichen Altersversorgung stehen Ihnen Herr Korbinian Meindl, Partner und Geschäftsführer des Instituts Prof. Dr. E. Neuburger & Partner GmbH, und Herr Hans Schwarz, Partner und Geschäftsführer der Wenzel-Teuber & Schwarz Aktuar-GmbH für alle Anfragen in diesem Bestellungsgebiet gerne persönlich zur Verfügung.

 


Sachverständige nach Par. 80 Abs. 3 BetrVG

Durch § 80 Abs. 3 BetrVG wird geregelt, dass der Betriebsrat bei der Durchführung seiner Aufgaben nach näherer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber Sachverständige hinzuziehen kann, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist.

 

Gerade bei der Neueinführung oder Umstellung von betrieblichen Versorgungswerken ergeben sich regelmäßig Fragestellungen, die durch den Betriebsrat nicht ohne externen Sachverstand fundiert beantwortet werden können.

 

So werden dem Betriebsrat seitens des Arbeitgebers oder dessen Beratern oftmals Musterberechnungen vorgelegt (z.B. zum Dotierungsrahmen, dem Vergleich von Leistungsniveaus von Alt- und Neusystem oder zu den zukünftigen Kosten des Versorgungswerkes), die durch den Betriebsrat ohne externe Unterstützung nicht auf ihre Objektivität und Richtigkeit hin überprüft werden können.

 

In diesen und weiteren Fragestellungen unterstützen wir Sie als Betriebsrat gerne als externe Sachverständige, damit auch die Arbeitnehmersicht bei den komplexen versicherungsmathematischen und rechtlichen Fragestellungen im Rahmen von Betriebsvereinbarungen zur betrieblichen Altersversorgung kompetent vertreten werden kann.

 

Bei Fragen zu diesem Thema steht Ihnen Herr Korbinian Meindl, Partner und Geschäftsführer des Instituts Prof. Dr. E. Neuburger & Partner GmbH, gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.