01. September 2023
Hier stellen wir die voraussichtliche Entwicklung des Rechnungszinses nach § 253 (2) HGB bei einem unveränderten Zinsniveau zum Stand 31.08.2023 dar.
01. August 2023
Hier stellen wir die voraussichtliche Entwicklung des Rechnungszinses nach § 253 (2) HGB bei einem unveränderten Zinsniveau zum Stand 31.07.2023 dar.
03. Juli 2023
Hier stellen wir die voraussichtliche Entwicklung des Rechnungszinses nach § 253 (2) HGB bei einem unveränderten Zinsniveau zum Stand 30.06.2023 dar.
Wenzel-Teuber & Schwarz Aktuar-GmbH wird zu Schwarz & Neuburger Aktuar-GmbH
24. Juni 2023
Seit September 2019 ist die Wenzel-Teuber & Schwarz Aktuar-GmbH gesellschaftsrechtlich eng mit dem Institut Prof. Neuburger & Partner, München, verbunden. Um die enge Zusammengehörigkeit der beiden Gesellschaften auch nach außen sichtbar zu machen, firmiert die WTS ab 23.06.2023 als Schwarz & Neuburger Aktuar-GmbH.

Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen - Handlungsbedarf für die betriebliche Altersversorgung ?!
19. Juni 2023
Seit dem 01.01.2023 sind die Hinzuverdienstgrenzen für eine vorgezogene Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung entfallen, so dass Mitarbeiter auch bereits während des bestehenden Arbeitsverhältnisses ihre gesetzliche Altersrente beziehen können. Dies kann zu zusätzlichem Aufwand für den Arbeitgeber führen. Will der Arbeitgeber diesen Aufwand vermeiden, dürfte er einseitige Anpassungsmöglichkeiten haben, die aber sehr zeitnah ausgeübt werden müssten.

Alternativen zur arbeitsrechtlichen Inflationsanpassung von Betriebsrenten
19. Juni 2023
In der Regel ist der Arbeitgeber verpflichtet, laufende Betriebsrenten alle drei Jahre auf eine Anpassung zu überprüfen. Ist die Rente anzupassen, erfolgt diese Erhöhung in den meisten Fällen entsprechend der zwischenzeitlichen Inflationsentwicklung. Da die Inflation in den letzten drei Jahren deutlich über 10 % lag, lohnt es sich im aktuellen Umfeld zu untersuchen, ob eine arbeitsrechtlich zulässige Alternativberechnung den Anpassungsaufwand – ggf. auch deutlich – reduzieren kann.

02. Juni 2023
Hier stellen wir die voraussichtliche Entwicklung des Rechnungszinses nach § 253 (2) HGB bei einem unveränderten Zinsniveau zum Stand 31.05.2023 dar.
02. Mai 2023
Hier stellen wir die voraussichtliche Entwicklung des Rechnungszinses nach § 253 (2) HGB bei einem unveränderten Zinsniveau zum Stand 30.04.2023 dar.
03. April 2023
Hier stellen wir die voraussichtliche Entwicklung des Rechnungszinses nach § 253 (2) HGB bei einem unveränderten Zinsniveau zum Stand 31.03.2023 dar.
01. März 2023
Hier stellen wir die voraussichtliche Entwicklung des Rechnungszinses nach § 253 (2) HGB bei einem unveränderten Zinsniveau zum Stand 28.02.2023 dar.

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