Unser Institut bietet Ihrem Unternehmen eine umfassende aktuarielle, betriebswirtschaftliche und rechtliche Beratung zu Ihrem betrieblichen Versorgungswerk, mit den folgenden Schwerpunkten:
Unterstützung bei der Einrichtung und Änderung von Versorgungssystemen:
Laufende Betreuung bei der Verwaltung von Versorgungssystemen:
Als im Rechtsdienstleistungsregister eingetragener Rentenberater bieten wir Ihnen auch eine umfassende Beratung bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung an. Dies betrifft zum Beispiel:
Darüberhinaus informieren wir unsere Mandanten regelmäßig über neue steuerliche und arbeitsrechtliche Entwicklungen in der betrieblichen Altersversorgung.
Bei Fragen zu diesem Thema steht Ihnen Herr Tobias Tausch, Partner des Instituts Prof. Dr. E. Neuburger & Partner GmbH, gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.
Durch § 80 Abs. 3 BetrVG wird geregelt, dass der Betriebsrat bei der Durchführung seiner Aufgaben nach näherer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber Sachverständige hinzuziehen kann, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist.
Gerade bei der Neueinführung oder Umstellung von betrieblichen Versorgungswerken ergeben sich regelmäßig Fragestellungen, die durch den Betriebsrat nicht ohne externen Sachverstand fundiert beantwortet werden können.
So werden dem Betriebsrat seitens des Arbeitgebers oder dessen Beratern oftmals Musterberechnungen vorgelegt (z.B. zum Dotierungsrahmen, dem Vergleich von Leistungsniveaus von Alt- und Neusystem oder zu den zukünftigen Kosten des Versorgungswerkes), die durch den Betriebsrat ohne externe Unterstützung nicht auf ihre Objektivität und Richtigkeit hin überprüft werden können.
In diesen und weiteren Fragestellungen unterstützen wir Sie als Betriebsrat gerne als externe Sachverständige, damit auch die Arbeitnehmersicht bei den komplexen versicherungsmathematischen und rechtlichen Fragestellungen im Rahmen von Betriebsvereinbarungen zur betrieblichen Altersversorgung kompetent vertreten werden kann.
Bei Fragen zu diesem Thema steht Ihnen Herr Korbinian Meindl, Partner und Geschäftsführer des Instituts Prof. Dr. E. Neuburger & Partner GmbH, gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.