Beratung

Rechtsberatung

Als im Rechtsdienstleistungsregister eingetragener Rentenberater bieten wir Ihnen auch eine umfassende Beratung bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung an. Dies betrifft zum Beispiel:

  • Einführung und Änderung von Versorgungszusagen
  • Harmonisierung von Versorgungswerken nach Übernahmen oder Betriebsübergängen
  • Übertragung von Anwartschaften
  • Abfindung, Kürzung oder Restrukturierung von Versorgungsanwartschaften
  • Gestaltung einer Teilungsordnung für den Versorgungsausgleich (VersAusglG)
  • Analyse bestehender Pensionszusagen auf rechtliche Risiken

Darüberhinaus informieren wir unsere Mandanten regelmäßig über neue steuerliche und arbeitsrechtliche Entwicklungen in der betrieblichen Altersversorgung.

 

Bei Fragen zu diesem Thema steht Ihnen Herr Tobias Tausch, Partner des Instituts Prof. Dr. E. Neuburger & Partner GmbH, gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.


Beratung und Administration

Unser Institut bietet Ihrem Unternehmen eine umfassende aktuarielle, betriebswirtschaftliche und rechtliche Beratung zu Ihrem betrieblichen Versorgungswerk, mit den folgenden Schwerpunkten:

 

Unterstützung bei der Einrichtung und Änderung von Versorgungssystemen:

  • Beratung bei der Auswahl des optimalen Durchführungsweges 
  • Beratung bei der Gestaltung von Versorgungszusagen
  • Beratung bei der Gestaltung einer Teilungsordnung für den Versorgungsausgleich (VersAusglG)
  • Ermittlung der zukünftigen finanziellen Auswirkungen mit Hilfe von Prognoseberechnungen 

Laufende Betreuung bei der Verwaltung von Versorgungssystemen:

  • Information der Mitarbeiter
    • Ermittlung der Rentenansprüche bei Eintritt eines Versorgungsfalles
    • Mitarbeiterauskünfte nach §4a BetrAVG (insbesondere bei Ausscheiden mit unverfallbarer Anwartschaft)
    • Auskünfte beim Versorgungsausgleich
    • Anpassungsprüfung laufender Renten (z.B. nach § 16 BetrAVG) 
  • Unterstützung beim Outsourcing der Rentnerverwaltung