Seminar zum Versorgungsausgleich bei Direktzusagen am 30.11.2009

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Inhalt und Motivation:
 
Am 1. September 2009 trat das neue Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) in Kraft. Die Neuregelung hat erhebliche Auswirkungen auf Sie als Arbeitgeber, da Sie künftig in größerem Umfang als bisher am Scheidungsverfahren beteiligt sein werden. Neben erweiterten Auskunftspflichten erhalten Sie durch die Reform jedoch auch neue Gestaltungsspielräume.

Unsere Informationsveranstaltung zum Versorgungsausgleich bei Direktzusagen vermittelt Ihnen einen Überblick über die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen, wobei insbesondere auf folgende Themen eingegangen wird:

 

  • Welche Anrechte unterliegen dem Versorgungsausgleich?
  • Vor- und Nachteile von interner und externer Teilung
  • Auskunftspflichten des Arbeitgebers
  • Gestaltungsmöglichkeiten (Ermittlung der mitzuteilenden Werte, Ausgestaltung des zu schaffenden Anrechts, Reduzierung des vorhandenen Anrechts, etc.)
  • Möglichkeiten zur Weitergabe von Kosten
  • Notwendigkeit einer Teilungsordnung

 

Im Anschluss besteht die Möglichkeit zu einem Gedankenaustausch mit Referenten und Teilnehmern.

 

 

Veranstaltungsdaten:

 

Wann:  Montag, 30.11.2009, 14:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr 

Wo: Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns, Fallstraße 34, 81369 München

                 Tagungsraum 3.31 im 3. Obergeschoss

Referenten:   Korbinian Meindl, Partner des Instituts Prof. Dr. E. Neuburger und Partner GmbH

                 Tobias Tausch, Aktuar des Instituts Prof. Dr. E. Neuburger und Partner GmbH


Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 26. Januar 2010 )
 
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