PSV-Beitragssatz 2009

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Diederzeitige Finanz- und Wirtschaftskrise führte in Deutschland im ersten Halbjahr 2009 zu einem sprunghaften Anstieg der Insolvenzen und damit der Sicherungsfälle des Pensions-Sicherungs-Vereins(PSVaG). Der Beitragssatz für das Jahr 2009 wird daher deutlich über dem durchschnittlichen Beitragssatz der letzten fünf Jahre (3,3 Promille) liegen.

 

Laut Mitteilung des PSVaG wäre allein aufgrund der bis zum 30.06.2009 eingetretenen Insolvenzen ein Beitragssatz von 13,5 Promille erforderlich. Dieser Wert wird sich durch weitere Insolvenzen in der zweiten Jahreshälfte erhöhen. Auf der anderen Seite bestehen für den PSVaG gesetzliche Regelungen zu einer möglichen Abmilderung der Beitragsbelastung 2009.

 

Für Unternehmen, deren Geschäftsjahr nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, bzw. im Rahmen eines Zwischenabschlusses ist nach Ansicht des Instituts der Wirtschaftsprüfer (für den HGB-Abschluss) und des Rechnungslegungs Interpretations Committees (für den IFRS-Abschluss) eine zeitanteilige Rückstellung für den voraussichtlichen Jahresbeitrag 2009für den PSVaG zu bilden.

 

Aufgrund der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz ist diese Rückstellung auch in der Steuerbilanz zu bilden. Die Finanzverwaltung hat sich zu diesem Sachverhalt noch nicht geäußert.

Letzte Aktualisierung ( Donnerstag, 1. Juli 2010 )
 
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