Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)

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Aufgrund der Änderungen durch das BilMoG ist es künftig nur mehr in Ausnahmenfällen möglich, in der Handelsbilanz eine Pensionsrückstellung entsprechend der steuerlichen Bewertungsvorschriften des § 6a EStG auszuweisen.

Im Regelfall wird für die Handelsbilanz eine eigenständigeBewertung nach den Vorgaben des § 253 HGB erforderlich. Aufgrund ausdrücklich im Gesetz vorgesehener Wahlrechte sowie der Festlegung weiterer relevanter Bewertungsparameter sind von Ihrem Unternehmen Entscheidungen zu treffen, die sich auf die Höhe der Pensionsrückstellung in der Handelsbilanz auswirken werden.

 

Gerne beraten wir Sie im Rahmen von Probeberechnungen zu den Auswirkungen möglicher Entscheidungsspielräume für Ihr Unternehmen,insbesondere bei:

 

  • Bewertungsverfahren (Projected Unit Credit Methode, modifizierter Teilwert, u.a.)

  • Festlegung von Trendannahmen (Gehaltstrend, Rententrend)

  • Ansatz von Fluktuationswahrscheinlichkeiten

  • Ausübung von Wahlrechten


Wenn Sie unsere Beratung zu diesem Themenkreis in Anspruch nehmen möchten, zögern Sie bitte nicht, Ihren persönlichen Ansprechpartner in unserem Hause zu kontaktieren.

 

Eine Stellungnahme des Hauptfachausschusses des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) zur künftigen handelsrechtlichen Bilanzierung finden Sie hier .



Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 1. September 2009 )
 
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