BMF-Schreiben vom 05.05.2008 |
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Das Bundesfinanzministerium hat am 05.05.2008 zwei Schreiben zu den Folgen der Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Bewertung von Pensionsverpflichtungen veröffentlicht.
Durch das eine der beiden Schreiben werden Änderungen an dem sog. Näherungsverfahren zur
Berücksichtigung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung vorgenommen. Neben Anpassungen bei den zu berücksichtigenden Zugangsfaktoren aufgrund der Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung werden auch einige Klarstellungen im Falle eines Wechsels des Versicherungszweiges vorgenommen.
Das zweite Schreiben beschäftigt sich mit den Folgen des
RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes auf die Festlegung des
Pensionsalters nach R 6a Abs. 11 EStR 2005. Insbesondere werden die für die Teilwertermittlung im Rahmen des sog. zweiten Wahlrechts ansetzbaren frühestmöglichen Pensionsierungsalters neu geregelt.
Weitere Informationen:
BMF-Schreiben vom 05.05.2008 zum Näherungsverfahren
BMF-Schreiben vom 05.05.2008 zur Festlegegung des Pensionsalters nach R 6a Abs. 11 EStR 2005
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Letzte Aktualisierung ( Freitag, 7. August 2009 )
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