BMF-Schreiben vom 03.07.2009 (beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer) |
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Durch die Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2008 (EStÄR 2008) wurden die für die Teilwertberechnung anzusetzenden Pensionierungsalter für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer geburtsjahrabhängig vom bisher einheitlichen Alter 65 auf die Alter 65 bis 67 angehoben.
Die EStÄR 2008 sind erstmals für die Veranlagung zur Einkommensteuer ab dem Veranlagungszeitraum 2008 anzuwenden und damit ab der Bilanz des Wirtschaftsjahres, das im Jahr 2008 endet. In einem Schreiben vom 03.07.2009 räumt das Bundesfinanzministerium nunmehr die Möglichkeit ein, die geänderten Mindestpensionierungsalter davon abweichend erstmals in der Bilanz des Wirtschaftsjahres zu berücksichtigen, das nach dem 30.Dezember 2009 endet. |
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Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 1. September 2009 )
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