Beratung

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Unser Institut bietet Ihrem Unternehmen eine umfassende aktuarielle, betriebswirtschaftliche und rechtliche Beratung zu Ihrem betrieblichen Versorgungswerk, mit den folgenden Schwerpunkten:

 

   

Unterstützung bei der Einrichtung und Änderung von Versorgungssystemen:

  • Beratung bei der Auswahl des optimalen Durchführungsweges 

  • Beratung bei der Gestaltung von Versorgungszusagen

  • Beratung bei der Gestaltung einer Teilungsordnung für den Versorgungsausgleich (VersAusglG)


Laufende Betreuung bei der Verwaltung von Versorgungssystemen:

  • Information der Mitarbeiter
  • Ermittlung der Rentenansprüche bei Eintritt eines Versorgungsfalles
  • Mitarbeiterauskünfte nach §4a BetrAVG (insbesondere bei Ausscheiden mit unverfallbarer Anwartschaft)
  • Auskünfte beim Versorgungsausgleich
  • Anpassungsprüfung laufender Renten (z.B. nach §16 BetrAVG)
  • Rechtsberatung als eingetragener Rentenberater im Bereich der betrieblichen Altersversorgung

  • Unterstützung beim Outsourcing der Rentnerverwaltung
Letzte Aktualisierung ( Montag, 25. Oktober 2010 )
 
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