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Unser Institut bietet Ihrem Unternehmen eine umfassende aktuarielle, betriebswirtschaftliche und rechtliche Beratung zu Ihrem betrieblichen Versorgungswerk, mit den folgenden Schwerpunkten:
Unterstützung bei der Einrichtung und Änderung von Versorgungssystemen:
- Beratung bei der Auswahl des optimalen Durchführungsweges
- Beratung bei der Gestaltung von Versorgungszusagen
- Beratung bei der Gestaltung einer Teilungsordnung für den Versorgungsausgleich (VersAusglG)
Laufende Betreuung bei der Verwaltung von Versorgungssystemen:
- Information der Mitarbeiter
- Ermittlung der Rentenansprüche bei Eintritt eines Versorgungsfalles
- Mitarbeiterauskünfte nach §4a BetrAVG (insbesondere bei Ausscheiden mit unverfallbarer Anwartschaft)
- Auskünfte beim Versorgungsausgleich
- Anpassungsprüfung laufender Renten (z.B. nach §16 BetrAVG)
- Rechtsberatung als eingetragener Rentenberater im Bereich der betrieblichen Altersversorgung
- Unterstützung beim Outsourcing der Rentnerverwaltung
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Letzte Aktualisierung ( Montag, 25. Oktober 2010 )
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