Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) |
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Zum 01.09.2009 tritt das neue Versorgungsausgleichsgesetz in Kraft. Durch dieses Gesetz werden Sie als Versorgungsträger künftig stärker als bisher in den Versorgungsausgleich bei Ehescheidungen eingebunden.
Um die finanzielle und administrative Belastung für Ihr Unternehmen möglichst gering zu halten und bestehende Gestaltungsspielräume optimal für Ihr Unternehmen zu nutzen, sollten Sie möglichst frühzeitig das künftige Verfahren bei Scheidungsfällen festlegen. Gerne steht Ihnen Ihr persönlicher Ansprechpartner insbesondere bei folgenden Themen unterstützend zur Seite: -
Entscheidung über interne oder externe Teilung -
Ausschluss vorzeitiger Versorgungsrisiken beim Ausgleichsberechtigten -
versicherungsmathematisch fundierte Aufteilung der Anwartschaft -
Verteilung der Teilungskosten auf die Scheidungspartner Den gesamten Gesetzestext finden Sie hier . |
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Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 26. Januar 2010 )
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